Behandlungshonorare
Pferd
Osteopathie:
Neuaufnahme - 145€
Kontrolle (innerhalb 1 Jahr) - 75€
Kontrolle (letzter Termin länger als 1 Jahr) - 100€
Akupunktur:
Neuaufnahme - 100€
Folgebehandlungen - 45€
Blutegeltherapie:
pauschal, 75€ zzgl. Blutegel
ACHTUNG: NUR nach Absprache und mit Rezept des behandelnden
Tierarztes möglich!
Hund
Osteopathie:
Neuaufnahme 85€
Nachbehandlungen 45€
Akupunktur:
Neuaufnahme 75€
Folgebehandlungen: 35€
Blutegeltherapie:
pauschal, 75€ zzgl. Blutegel
ACHTUNG: NUR nach Absprache und mit Rezept des behandelnden Tierarztes möglich!
Krallen schneiden: 10€
Sonstiges
Leihgerät Novafon Power:
25€/Woche
90€/Monat
Tapeanlage: 10 €
Bachblütentherapie:
Anamnese inkl. individueller Bachblütenzusammenstellung 45€
Die Bachblütenmischung wird über die Apotheke separat abgerechnet (Preis ca. zwischen 8,95€ - 13,95€ plus 3,90€ Versandkosten).
Anfahrt:
0,40€ pro gefahrenen Kilometer
Bezahlung
Bei Neukunden wird ausschließlich Bar abgerechnet.
Auf Nachfrage kann bei Stammkunden per EC-Karte bezahlt werden. Gerne stelle ich eine Rechnung NACH Bezahlung aus.
Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der vorab bzw. für den jeweiligen Termin vereinbarten Leistung und den mitgeteilten Preisen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung erfolgt per Barzahlung oder nach der vereinbarten Zahlungsart.
Wichtig: Der Termin wird verbindlich für Dich reserviert. Bei einer kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen kann die reservierte Zeit in der Regel nicht anderweitig vergeben werden. Deshalb gelten folgende Ausfallregelungen:
Absage mindestens 24 Stunden vor Termin: kostenfrei
Absage weniger als 24 Stunden vor Termin: 50% des vereinbarten Behandlungshonorars
Nichterscheinen ohne Absage: 100% des vereinbarten Behandlungshonorars
| Absage mindestens 24 Stunden vor Termin | kostenfrei |
|---|---|
| Absage weniger als 24 Stunden vor Termin | 50% des vereinbarten Behandlungshonorars |
| Nichterscheinen ohne Absage | 100% des vereinbarten Behandlungshonorars |
Als Absage gilt der rechtzeitige Zugang der Mitteilung bei der Praxis. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, werden ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwertung der reservierten Zeit berücksichtigt. Bei nachweislich nicht von Ihnen zu vertretenden besonderen Umständen kann im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen werden.
Hinweis: Die Ausfallpauschale ist als Vergütung für die verbindlich reservierte Behandlungszeit und nicht als Vertragsstrafe gedacht.
